Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichen

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Wer ein Grundstück oder eine vermietete Immobilie besitzt, trägt Verkehrssicherungspflichten: Gehwege räumen, Bäume kontrollieren, Treppenhaus und Beleuchtung instand halten. Kommt jemand zu Schaden – etwa durch Glatteis oder einen herabfallenden Ast – drohen hohe Schadenersatzforderungen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt sie.

Mit dem folgenden Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck erhalten Sie in wenigen Minuten eine Übersicht passender Tarife – kostenlos, unverbindlich und SSL-verschlüsselt. Auf Wunsch schließen Sie direkt online ab.

Verkehrssicherungspflichten: das unterschätzte Risiko

Wer ein Grundstück oder Gebäude besitzt, muss dafür sorgen, dass davon keine Gefahr für Dritte ausgeht – die Rechtsprechung nennt das Verkehrssicherungspflichten: Gehwege bei Glätte räumen und streuen, Bäume regelmäßig kontrollieren, Beleuchtung, Treppen und Geländer instand halten, lose Dachziegel sichern. Wird jemand verletzt, weil eine dieser Pflichten verletzt wurde, haftet der Eigentümer – bei Personenschäden schnell in existenzbedrohender Höhe. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.

Wer diese Versicherung braucht – und wer nicht

SituationHaus- & Grundbesitzerhaftpflicht nötig?
Selbst bewohntes Einfamilienhaus / EigentumswohnungIn der Regel nein – das Risiko ist über eine gute Privathaftpflicht mitversichert (Bedingungen prüfen)
Vermietetes Ein- oder MehrfamilienhausJa – das Vermieterrisiko ist in der Privathaftpflicht nicht bzw. nur eng begrenzt enthalten
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)Ja, für das Gemeinschaftseigentum – üblicherweise über die Verwaltung abgeschlossen, Kosten laufen über das Hausgeld
Unbebautes GrundstückJa – auch hier bestehen Sicherungspflichten (Bäume, Zäune, Zugänglichkeit)

Diese Leistungen sollte der Tarif enthalten

Wichtig sind hohe Pauschaldeckungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie – je nach Objekt – die Mitversicherung von Nebengebäuden und Garagen, Photovoltaikanlagen (inklusive Einspeisung, sofern nicht separat versichert), kleineren Bauarbeiten am Gebäude bis zu einer vereinbarten Bausumme sowie von Streu- und Reinigungspflichten, die auf Mieter oder Dienstleister übertragen wurden – die Kontrolle bleibt nämlich beim Eigentümer. Für Öltanks ist gegebenenfalls eine separate Gewässerschadenhaftpflicht nötig.

Übrigens: Die Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehören bei vermieteten Objekten zu den umlagefähigen Betriebskosten und können über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden – der Schutz kostet den Vermieter damit unter dem Strich wenig.

Beitrag und Vergleich

Der Beitrag richtet sich nach Objektart und -größe (etwa Anzahl der Wohneinheiten oder Grundstücksfläche), Deckungssumme und Selbstbeteiligung – und fällt im Verhältnis zum abgesicherten Risiko klein aus. Da sich Bedingungen und Preise zwischen den Anbietern deutlich unterscheiden, verschafft der Vergleichsrechner schnell den Überblick über passende Tarife für Ihr Objekt.

Häufige Fragen

Brauche ich die Versicherung für mein selbst bewohntes Haus?
In der Regel nicht – das Risiko aus selbst genutztem Wohneigentum ist über eine gute Privathaftpflicht mitversichert. Prüfen Sie aber die Bedingungen, insbesondere bei Einliegerwohnungen oder teilweiser Vermietung.
Wer schließt die Versicherung bei einer Eigentümergemeinschaft ab?
Die WEG versichert das Gemeinschaftseigentum – üblicherweise über die Hausverwaltung; die Kosten laufen über das Hausgeld. Für vermietete Eigentumswohnungen kann zusätzlich eigener Schutz für das Sondereigentum sinnvoll sein.
Was ist, wenn ich den Winterdienst auf die Mieter übertragen habe?
Die Räum- und Streupflicht lässt sich per Mietvertrag übertragen, die Überwachungspflicht bleibt aber beim Eigentümer. Gute Tarife versichern beide Konstellationen – auch Ansprüche, die trotz Übertragung am Eigentümer hängen bleiben.
Sind Schäden durch umstürzende Bäume versichert?
Ja, Ansprüche wegen verletzter Kontroll- und Sicherungspflichten bei Bäumen gehören zum Kern der Deckung. Wichtig bleibt die regelmäßige Sichtkontrolle – bei erkennbar kranken Bäumen kann sonst grobe Fahrlässigkeit im Raum stehen.
Kann ich die Kosten auf die Mieter umlegen?
Ja, die Prämie der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann über die Nebenkostenabrechnung verteilt werden, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
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