Als Hundehalter haften Sie für Schäden Ihres Tieres grundsätzlich unbegrenzt – auch ohne eigenes Verschulden. Die private Haftpflichtversicherung deckt Hunde nicht ab; dafür braucht es eine eigene Hundehaftpflicht. In mehreren Bundesländern ist sie für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben, in weiteren zumindest für bestimmte Rassen oder Größen.
Mit dem folgenden Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck erhalten Sie in wenigen Minuten eine Übersicht passender Tarife – kostenlos, unverbindlich und SSL-verschlüsselt. Auf Wunsch schließen Sie direkt online ab.
Für Hundehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB: Richtet der Hund einen Schaden an, haftet der Halter grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden – unbegrenzt und mit dem gesamten Vermögen. Der Klassiker ist schnell passiert: Der Hund läuft auf die Straße, ein Radfahrer stürzt und verletzt sich schwer. Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld können dann existenzbedrohende Höhen erreichen. Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung deckt Hunde nicht ab – es braucht eine eigene Hundehaftpflicht.
Empfehlenswert sind hohe Pauschaldeckungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dazu kommen die Bausteine, die im Alltag den Unterschied machen: Mietsachschäden (zerkratzte Türen und Böden in der Mietwohnung oder Ferienunterkunft), das Führen ohne Leine, die Mitversicherung fremder Hüter (wenn Nachbarn, Freunde oder der Dogsitter den Hund ausführen), ungewollte Deckakte, Auslandsaufenthalte sowie die Ausfalldeckung, falls Ihr Hund selbst durch einen unversicherten Dritten zu Schaden kommt. Welpen sind bei vielen Tarifen für die ersten Lebensmonate beitragsfrei über den Vertrag der Mutter bzw. des Halters mitversichert – die Fristen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Die Hundehaftpflicht gehört zu den günstigen Versicherungen; der Beitrag richtet sich nach Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Anzahl der Hunde und teils nach der Rasse – für gelistete Rassen verlangen manche Anbieter Zuschläge, andere versichern sie gar nicht. Gerade deshalb lohnt der Vergleich: Die Leistungsunterschiede bei ähnlichen Beiträgen sind erheblich.
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Versicherer und erkennen Sie gegenüber dem Geschädigten keine Schuld an – die rechtliche Prüfung übernimmt die Versicherung. Sie ersetzt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, notfalls vor Gericht; dieser passive Rechtsschutz ist Teil der Police.