Lebensversicherungen verbinden je nach Variante den finanziellen Schutz der Familie mit langfristigem Kapitalaufbau. Während die Risikolebensversicherung ausschließlich den Todesfall absichert, kombinieren kapitalbildende und fondsgebundene Policen Absicherung und Sparvorgang in einem Vertrag.
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| Variante | Zweck | Charakter |
|---|---|---|
| Risikolebensversicherung | Reiner Hinterbliebenenschutz | Hohe Summen für kleinen Beitrag, kein Sparanteil |
| Kapitallebensversicherung | Todesfallschutz + Sparvorgang | Garantierte Leistung plus Überschüsse, geringe Flexibilität |
| Fondsgebundene Lebensversicherung | Todesfallschutz + Fondssparen | Renditechancen des Kapitalmarkts, Wertschwankungen möglich |
Der Begriff „Lebensversicherung“ umfasst also sehr unterschiedliche Produkte – entscheidend ist, welches Ziel Sie verfolgen: Absicherung der Familie, Vermögensaufbau oder beides.
Geht es um die Absicherung von Partner und Kindern – etwa während der Tilgung einer Baufinanzierung – ist die reine Risikolebensversicherung fast immer die effizienteste Lösung: maximale Absicherung, minimaler Beitrag (dafür finden Sie bei uns einen eigenen Vergleich). Für den langfristigen Vermögensaufbau sprechen heute meist fondsgebundene Policen oder private Rentenversicherungen; klassische Kapitallebensversicherungen werden wegen des niedrigen Garantieniveaus kaum noch neu empfohlen. Wer Absicherung und Sparen kombinieren möchte, sollte die Kosten der Kombination stets mit der getrennten Lösung („Risikoschutz plus separater Sparvertrag“) vergleichen.
Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten mindern die Rendite – ausgewiesen unter anderem als Effektivkostenquote in den Vertragsinformationen. Wichtig sind außerdem die Flexibilität bei Zuzahlungen, Beitragspausen und Entnahmen, die Höhe der garantierten Werte und bei Fondspolicen die Auswahl kostengünstiger Fonds oder ETFs. Vergleichen lohnt sich: Bei langen Laufzeiten summieren sich schon kleine Kostenunterschiede erheblich.
Für seit 2005 abgeschlossene Verträge gilt: Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung nach dem vollendeten 62. Lebensjahr, ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern – ansonsten unterliegen die Erträge der Abgeltungsteuer. Todesfallleistungen an Hinterbliebene sind einkommensteuerfrei; je nach Konstellation kann Erbschaftsteuer anfallen. Details klärt im Zweifel der Steuerberater.