PKV für Beamte vergleichen – Beihilfe optimal ergänzen

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Beamte, Richter und viele Anwärter erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe, die – je nach Bundesland und Familienstand – häufig 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Die private Krankenversicherung muss dann nur noch die Restkosten abdecken; die Beiträge sind entsprechend niedrig.

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Beihilfe und PKV: das Prinzip

Beamte, Richter und Soldaten erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe ihres Dienstherrn – je nach Bund oder Bundesland und Familienstand werden häufig 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten übernommen; für Kinder und berücksichtigungsfähige Ehepartner gelten erhöhte Sätze. Die private Krankenversicherung muss dann nur noch die verbleibenden Restkosten absichern. Das Ergebnis: voller Versicherungsschutz zu Beiträgen, die deutlich unter denen einer 100-Prozent-Absicherung liegen.

Warum die GKV für Beamte meist unattraktiv ist

Wählt ein Beamter die gesetzliche Kasse, zahlt er den vollen Beitrag in der Regel allein – einen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten gibt es nicht. Nur einige Bundesländer bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur GKV an; ob das dort für Sie infrage kommt, hängt vom Einzelfall ab und ist eine langfristig bindende Entscheidung. Für die große Mehrheit der Beamten bleiben beihilfekonforme PKV-Tarife die wirtschaftlichere Lösung – häufig sogar mit besseren Leistungen.

Darauf sollten Beamte beim Tarif achten

Der Tarif muss beihilfekonform sein, also exakt den Prozentsatz abdecken, den die Beihilfe offen lässt – bei Änderungen des Beihilfesatzes (etwa durch Kinder oder Pensionierung) lässt sich der Vertrag anpassen. Wichtig ist ein Beihilfeergänzungstarif: Er schließt Lücken, in denen die Beihilfe nicht oder nur begrenzt leistet – klassisch bei Zahnersatz-Höchstsätzen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Heilpraktikern. Vergleichen Sie außerdem die Leistungsqualität (Zahnstaffeln, offene Hilfsmittelkataloge) und die Beitragsstabilität des Anbieters.

Anwärter: früh und günstig einsteigen

Für Referendare und Anwärter: Während der Ausbildung gelten spezielle Anwärtertarife mit stark reduzierten Beiträgen ohne Abstriche bei den Leistungen. Der frühe Einstieg sichert zugleich den Gesundheitszustand – spätere Erkrankungen führen dann nicht mehr zu Zuschlägen. Nach der Verbeamtung auf Probe bzw. Lebenszeit wird der Vertrag regulär fortgeführt.

Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen

Für Beamtenanfänger mit gesundheitlichen Einschränkungen gibt es die sogenannte Öffnungsaktion der beteiligten Versicherer: Innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung besteht Zugang zu beihilfekonformen Tarifen ohne Ablehnung – Risikozuschläge sind begrenzt, Leistungsausschlüsse ausgeschlossen. Wer Vorerkrankungen hat, sollte diese Frist unbedingt im Blick behalten und Angebote früh vergleichen.

Häufige Fragen

Wie viel übernimmt die Beihilfe?
Das regeln Bund und Länder unterschiedlich – verbreitet sind 50 Prozent für Beamte selbst, erhöhte Sätze ab mehreren Kindern und für Pensionäre sowie 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
Können Beamte auch in die gesetzliche Kasse?
Ja, aber sie zahlen den Beitrag dort in der Regel komplett selbst. Einige Bundesländer bieten eine pauschale Beihilfe als GKV-Zuschuss an – diese Wahl ist jedoch langfristig bindend und sollte gut geprüft werden.
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Ein Zusatzbaustein, der Lücken der Beihilfe schließt – etwa bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Sehhilfen. Er gehört für die meisten Beamten zur sinnvollen Grundausstattung.
Was passiert bei der Pensionierung mit meinem Tarif?
Mit der Pensionierung steigt der Beihilfesatz vielfach an – der PKV-Anteil sinkt entsprechend, und der Vertrag wird auf den neuen Prozentsatz umgestellt. Die Beiträge im Ruhestand bleiben dadurch vergleichsweise moderat.
Ich habe Vorerkrankungen – bekomme ich trotzdem einen Tarif?
Über die Öffnungsaktion ja: Innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung nehmen die beteiligten Versicherer Anträge ohne Ablehnung an, mit begrenzten Zuschlägen und ohne Leistungsausschlüsse. Die Frist sollte unbedingt genutzt werden.
Sind Familienmitglieder mitversichert?
Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht, aber berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder erhalten Beihilfe – zu versichern ist jeweils nur der Restkostenanteil, für Kinder oft schon für kleine Beiträge.
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