Beamte, Richter und viele Anwärter erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe, die – je nach Bundesland und Familienstand – häufig 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Die private Krankenversicherung muss dann nur noch die Restkosten abdecken; die Beiträge sind entsprechend niedrig.
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Beamte, Richter und Soldaten erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe ihres Dienstherrn – je nach Bund oder Bundesland und Familienstand werden häufig 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten übernommen; für Kinder und berücksichtigungsfähige Ehepartner gelten erhöhte Sätze. Die private Krankenversicherung muss dann nur noch die verbleibenden Restkosten absichern. Das Ergebnis: voller Versicherungsschutz zu Beiträgen, die deutlich unter denen einer 100-Prozent-Absicherung liegen.
Wählt ein Beamter die gesetzliche Kasse, zahlt er den vollen Beitrag in der Regel allein – einen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten gibt es nicht. Nur einige Bundesländer bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur GKV an; ob das dort für Sie infrage kommt, hängt vom Einzelfall ab und ist eine langfristig bindende Entscheidung. Für die große Mehrheit der Beamten bleiben beihilfekonforme PKV-Tarife die wirtschaftlichere Lösung – häufig sogar mit besseren Leistungen.
Der Tarif muss beihilfekonform sein, also exakt den Prozentsatz abdecken, den die Beihilfe offen lässt – bei Änderungen des Beihilfesatzes (etwa durch Kinder oder Pensionierung) lässt sich der Vertrag anpassen. Wichtig ist ein Beihilfeergänzungstarif: Er schließt Lücken, in denen die Beihilfe nicht oder nur begrenzt leistet – klassisch bei Zahnersatz-Höchstsätzen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Heilpraktikern. Vergleichen Sie außerdem die Leistungsqualität (Zahnstaffeln, offene Hilfsmittelkataloge) und die Beitragsstabilität des Anbieters.
Für Beamtenanfänger mit gesundheitlichen Einschränkungen gibt es die sogenannte Öffnungsaktion der beteiligten Versicherer: Innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung besteht Zugang zu beihilfekonformen Tarifen ohne Ablehnung – Risikozuschläge sind begrenzt, Leistungsausschlüsse ausgeschlossen. Wer Vorerkrankungen hat, sollte diese Frist unbedingt im Blick behalten und Angebote früh vergleichen.