Zu Studienbeginn steht die Wahl an: gesetzliche studentische Krankenversicherung oder private Krankenversicherung? Wer sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von der GKV befreien lässt, kann spezielle private Studententarife nutzen – oft mit privatärztlichen Leistungen zu vergleichsweise günstigen Beiträgen.
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Mit der Einschreibung werden Studierende grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer stattdessen privat versichert bleiben oder werden möchte, kann sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von der GKV befreien lassen – diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums und ist nicht widerrufbar. Genau deshalb lohnt es sich, die Optionen vor dem ersten Semester in Ruhe zu vergleichen.
Typische Kandidaten sind Studierende, die bereits privat über die Eltern versichert sind – etwa Kinder von Selbstständigen oder Gutverdienern – und vor allem Kinder von Beamten: Sie haben über den Dienstherrn der Eltern häufig Anspruch auf Beihilfe (verbreitet 80 Prozent der Kosten), sodass nur ein kleiner Restkostenanteil privat zu versichern ist – die Beiträge sind entsprechend niedrig. Auch wer großen Wert auf privatärztliche Versorgung legt, findet in Studententarifen einen günstigen Einstieg mit vollwertigen Leistungen.
| Gesetzliche studentische KV | Private Studententarife | |
|---|---|---|
| Beitrag | Einheitlicher, gesetzlich geregelter Studierendenbeitrag | Nach Alter, Gesundheit und Tarif – für Beihilfeberechtigte oft besonders günstig |
| Leistungen | Gesetzlicher Katalog | Vertraglich garantiert, meist mit Privatpatienten-Status |
| Familienversicherung | Bis zur Altersgrenze ggf. beitragsfrei über die Eltern | Eigener Vertrag mit eigenem Beitrag |
| Bindung | Wechsel in PKV nur zu den Stichtagen möglich | Befreiung gilt für das gesamte Studium |
Gute Studententarife enthalten Optionsrechte für den Übergang: Nach dem Abschluss lässt sich der Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung in einen regulären Voll- oder Beihilfetarif desselben Versicherers umstellen – wertvoll, falls während des Studiums Erkrankungen aufgetreten sind. Wer nach dem Studium eine sozialversicherungspflichtige Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze aufnimmt, wird wieder gesetzlich pflichtversichert; Selbstständige, Beamte und Gutverdiener können privat weitermachen. Der Vergleich zeigt, welche Tarife günstige Beiträge mit starken Optionsrechten verbinden.