PKV ab 55 vergleichen – Optionen für Bestandskunden und Wechsler

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Ab 55 stellt sich in der Krankenversicherung vor allem die Frage nach langfristig tragbaren Beiträgen. Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist ab diesem Alter nur noch in Ausnahmefällen möglich – umso wichtiger ist es für Privatversicherte, die Möglichkeiten innerhalb der PKV zu kennen.

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Die Ausgangslage ab 55

Ab Mitte 50 verschieben sich in der Krankenversicherung die Fragen: Nicht mehr der Einstieg steht im Vordergrund, sondern die langfristige Tragbarkeit der Beiträge – gerade mit Blick auf den Ruhestand, wenn das Einkommen sinkt. Wichtig zu wissen: Ein Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Kasse ist ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich praktisch ausgeschlossen, und auch der Neueinstieg in die PKV will in diesem Alter besonders sorgfältig gerechnet sein. Umso wertvoller sind die Stellschrauben, die Privatversicherten innerhalb des Systems zur Verfügung stehen.

Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG

Jeder Privatversicherte hat das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb seiner Gesellschaft in einen anderen, gleichartigen Tarif zu wechseln – unter vollständiger Mitnahme der aufgebauten Altersrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen (nur für Mehrleistungen darf der Versicherer eine Prüfung oder Zuschläge verlangen bzw. deren Ausschluss anbieten). Gerade in älteren, teuer gewordenen Tarifen schlummern hier oft erhebliche Einsparpotenziale – der Versicherer muss auf Nachfrage geeignete Zieltarife nennen.

Weitere Stellschrauben für den Beitrag

Neben dem Tarifwechsel senken eine höhere Selbstbeteiligung, der Verzicht auf einzelne Wahlleistungen (etwa Einbettzimmer) oder der Abbau nicht mehr benötigter Bausteine den Beitrag. Mit Beginn der Rente entfällt zudem der gesetzliche Beitragszuschlag, und die Krankentagegeldversicherung wird nicht mehr benötigt; Rentner erhalten außerdem auf Antrag einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung. Als Auffanglösungen existieren der Standardtarif (für langjährig Versicherte mit Vertragsbeginn vor 2009) und der Basistarif mit Leistungen auf GKV-Niveau.

Vorsicht beim Anbieterwechsel: Bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft gehen Altersrückstellungen aus Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, weitgehend verloren – bei jüngeren Verträgen ist nur ein Teil übertragbar. Ab 55 ist der interne Tarifwechsel deshalb fast immer der bessere Weg als die Kündigung.

Zusatzschutz für gesetzlich Versicherte ab 55

Auch wer gesetzlich versichert ist und bleibt, kann die Versorgung im Alter gezielt aufwerten: Zahnzusatz-, Krankenhauszusatz- und Pflegezusatztarife stehen grundsätzlich auch jenseits der 55 offen – mit Gesundheitsprüfung und altersabhängigen Beiträgen. Hier gilt: je früher, desto günstiger; der Vergleich zeigt, welche Tarife in dieser Altersgruppe ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

So gehen Sie vor

  1. Bestandsaufnahme: aktueller Tarif, Beitrag, Leistungen und Selbstbeteiligung – was wird wirklich gebraucht?
  2. Vergleich anstoßen: interne Tarifalternativen nach § 204 VVG anfragen und mit dem Marktumfeld vergleichen.
  3. In Ruhe entscheiden: Beitragsersparnis gegen Leistungsverzicht abwägen – und nichts kündigen, bevor die neue Lösung steht.

Häufige Fragen

Kann ich mit über 55 noch in die gesetzliche Kasse zurück?
Praktisch nein: Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würde, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Nur enge Ausnahmen – etwa über die Familienversicherung des Ehepartners – kommen überhaupt in Betracht.
Was bringt der Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Sie wechseln innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen gleichartigen, günstigeren Tarif – mit allen Altersrückstellungen und ohne Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Gerade in Alttarifen sind so deutliche Ersparnisse möglich.
Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer noch?
Ab 55 nur in Ausnahmefällen: Altersrückstellungen aus Verträgen vor 2009 gehen dabei weitgehend verloren, und die neue Gesundheitsprüfung kann Zuschläge bedeuten. Der interne Tarifwechsel ist meist die bessere Option.
Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Basistarif?
Beide sind brancheneinheitliche Sozialtarife mit begrenzten Leistungen und gedeckelten Beiträgen. Der Standardtarif steht nur langjährig Versicherten mit Vertragsbeginn vor 2009 offen und ist häufig günstiger; der Basistarif ist für alle zugänglich und leistet auf GKV-Niveau.
Wie entwickelt sich mein PKV-Beitrag als Rentner?
Mit Rentenbeginn entfallen der gesetzliche Beitragszuschlag und das Krankentagegeld, zudem zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zum Beitrag. Zusammen mit Entlastungsbausteinen und Tarifwechseloptionen bleibt der Beitrag damit planbarer, als oft befürchtet.
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