Ab 55 stellt sich in der Krankenversicherung vor allem die Frage nach langfristig tragbaren Beiträgen. Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist ab diesem Alter nur noch in Ausnahmefällen möglich – umso wichtiger ist es für Privatversicherte, die Möglichkeiten innerhalb der PKV zu kennen.
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Ab Mitte 50 verschieben sich in der Krankenversicherung die Fragen: Nicht mehr der Einstieg steht im Vordergrund, sondern die langfristige Tragbarkeit der Beiträge – gerade mit Blick auf den Ruhestand, wenn das Einkommen sinkt. Wichtig zu wissen: Ein Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Kasse ist ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich praktisch ausgeschlossen, und auch der Neueinstieg in die PKV will in diesem Alter besonders sorgfältig gerechnet sein. Umso wertvoller sind die Stellschrauben, die Privatversicherten innerhalb des Systems zur Verfügung stehen.
Jeder Privatversicherte hat das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb seiner Gesellschaft in einen anderen, gleichartigen Tarif zu wechseln – unter vollständiger Mitnahme der aufgebauten Altersrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen (nur für Mehrleistungen darf der Versicherer eine Prüfung oder Zuschläge verlangen bzw. deren Ausschluss anbieten). Gerade in älteren, teuer gewordenen Tarifen schlummern hier oft erhebliche Einsparpotenziale – der Versicherer muss auf Nachfrage geeignete Zieltarife nennen.
Neben dem Tarifwechsel senken eine höhere Selbstbeteiligung, der Verzicht auf einzelne Wahlleistungen (etwa Einbettzimmer) oder der Abbau nicht mehr benötigter Bausteine den Beitrag. Mit Beginn der Rente entfällt zudem der gesetzliche Beitragszuschlag, und die Krankentagegeldversicherung wird nicht mehr benötigt; Rentner erhalten außerdem auf Antrag einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung. Als Auffanglösungen existieren der Standardtarif (für langjährig Versicherte mit Vertragsbeginn vor 2009) und der Basistarif mit Leistungen auf GKV-Niveau.
Auch wer gesetzlich versichert ist und bleibt, kann die Versorgung im Alter gezielt aufwerten: Zahnzusatz-, Krankenhauszusatz- und Pflegezusatztarife stehen grundsätzlich auch jenseits der 55 offen – mit Gesundheitsprüfung und altersabhängigen Beiträgen. Hier gilt: je früher, desto günstiger; der Vergleich zeigt, welche Tarife in dieser Altersgruppe ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.