PKV-Vergleich – private Krankenversicherung berechnen

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Die private Krankenversicherung (PKV) steht Angestellten mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten offen. Anders als in der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang.

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Wer sich privat versichern kann

Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt: Angestellte können wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – diese Grenze wird jedes Jahr neu festgesetzt, den aktuellen Wert nennt Ihnen der Rechner oder Ihre Gehaltsabrechnung. Selbstständige und Freiberufler sind unabhängig vom Einkommen frei in der Wahl, ebenso Beamte, für die sich die PKV wegen der Beihilfe des Dienstherrn meist besonders rechnet, sowie Studenten zu Studienbeginn.

GKV und PKV im Vergleich

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
BeitragProzentual vom Einkommen, unabhängig von Alter und GesundheitNach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen
LeistungenGesetzlich definierter Katalog, für alle gleich, änderbar durch den GesetzgeberVertraglich garantiert – einmal vereinbarte Leistungen können nicht einseitig gestrichen werden
FamilieBeitragsfreie Familienversicherung möglichJede Person zahlt einen eigenen Beitrag
AbrechnungSachleistungsprinzip über die VersichertenkarteKostenerstattung: Sie erhalten die Rechnung und reichen sie ein

Auf diese Leistungen kommt es an

Vergleichen Sie nicht allein den Einstiegsbeitrag, sondern vor allem die Bedingungen: Erstattungssätze bei Zahnersatz und Zahnbehandlung, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, Heilpraktiker und Hilfsmittel sowie die Höhe der Selbstbeteiligung. Ein Krankentagegeld sichert Selbstständigen das Einkommen bei längerer Krankheit. Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit können attraktiv sein, sollten aber nicht das Hauptkriterium sein.

Beitragsentwicklung im Alter

PKV-Beiträge steigen nicht wegen des Älterwerdens selbst – dafür werden Altersrückstellungen gebildet – wohl aber mit dem medizinischen Fortschritt und den Behandlungskosten. Der Gesetzgeber hat vorgesorgt: Versicherte zahlen einen gesetzlichen Beitragszuschlag, der Beitragssteigerungen im Alter abfedert; zusätzlich lassen sich Beitragsentlastungstarife vereinbaren. Wichtig ist ein Anbieter mit solider Finanzkraft und moderater Beitragshistorie – auch das zeigt der Vergleich.

Gut zu wissen: Die Entscheidung für die PKV ist langfristig. Eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist nur unter engen Voraussetzungen möglich – ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen. Kalkulieren Sie den Beitrag daher nicht auf Kante, sondern mit Puffer für die Zukunft.

In drei Schritten zur passenden PKV

  1. Bedarf klären: Welche Leistungen sind Ihnen wichtig – und welcher Beitrag ist dauerhaft tragbar? Der Rechner zeigt passende Tarife.
  2. Angebote und Gesundheitsfragen: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß – nur so ist der Schutz im Ernstfall sicher.
  3. Wechsel einleiten: Erst nach der Annahme durch den neuen Versicherer die gesetzliche Kasse kündigen bzw. sich befreien lassen; bei Angestellten läuft die Umstellung über den Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen können Angestellte in die PKV?
Sobald das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt – den aktuell gültigen Wert sehen Sie im Vergleichsrechner oder erfahren ihn von Arbeitgeber und Krankenkasse.
Zahlt der Arbeitgeber etwas zur PKV dazu?
Ja. Privat versicherte Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte ihres Beitrags, begrenzt auf den Höchstzuschuss, der sich am durchschnittlichen GKV-Beitrag orientiert.
Können die Beiträge im Alter unbezahlbar werden?
Beiträge steigen mit den Gesundheitskosten – in der PKV wie in der GKV. Altersrückstellungen, der gesetzliche Beitragszuschlag, Entlastungstarife und das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG innerhalb der Gesellschaft dämpfen die Entwicklung. Eine solide Kalkulation von Anfang an ist trotzdem wichtig.
Kann ich später in die GKV zurück?
Nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder bei Arbeitslosigkeit. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr praktisch ausgeschlossen.
Was passiert mit meiner Familie in der PKV?
Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der GKV gibt es nicht – jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Bei Familienplanung sollte das in die Entscheidung einfließen.
Sind Vorerkrankungen ein Problem?
Der Versicherer prüft den Gesundheitszustand und kann Zuschläge verlangen oder Anträge ablehnen. Wichtig: Alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten – falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz. Eine anonyme Risikovoranfrage kann vorab Klarheit schaffen.
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