Die private Krankenversicherung (PKV) steht Angestellten mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten offen. Anders als in der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang.
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Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt: Angestellte können wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – diese Grenze wird jedes Jahr neu festgesetzt, den aktuellen Wert nennt Ihnen der Rechner oder Ihre Gehaltsabrechnung. Selbstständige und Freiberufler sind unabhängig vom Einkommen frei in der Wahl, ebenso Beamte, für die sich die PKV wegen der Beihilfe des Dienstherrn meist besonders rechnet, sowie Studenten zu Studienbeginn.
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
|---|---|---|
| Beitrag | Prozentual vom Einkommen, unabhängig von Alter und Gesundheit | Nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen |
| Leistungen | Gesetzlich definierter Katalog, für alle gleich, änderbar durch den Gesetzgeber | Vertraglich garantiert – einmal vereinbarte Leistungen können nicht einseitig gestrichen werden |
| Familie | Beitragsfreie Familienversicherung möglich | Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag |
| Abrechnung | Sachleistungsprinzip über die Versichertenkarte | Kostenerstattung: Sie erhalten die Rechnung und reichen sie ein |
Vergleichen Sie nicht allein den Einstiegsbeitrag, sondern vor allem die Bedingungen: Erstattungssätze bei Zahnersatz und Zahnbehandlung, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, Heilpraktiker und Hilfsmittel sowie die Höhe der Selbstbeteiligung. Ein Krankentagegeld sichert Selbstständigen das Einkommen bei längerer Krankheit. Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit können attraktiv sein, sollten aber nicht das Hauptkriterium sein.
PKV-Beiträge steigen nicht wegen des Älterwerdens selbst – dafür werden Altersrückstellungen gebildet – wohl aber mit dem medizinischen Fortschritt und den Behandlungskosten. Der Gesetzgeber hat vorgesorgt: Versicherte zahlen einen gesetzlichen Beitragszuschlag, der Beitragssteigerungen im Alter abfedert; zusätzlich lassen sich Beitragsentlastungstarife vereinbaren. Wichtig ist ein Anbieter mit solider Finanzkraft und moderater Beitragshistorie – auch das zeigt der Vergleich.