Rechtsschutzversicherung vergleichen – Ihr gutes Recht durchsetzen

✓ kostenlos✓ unverbindlich✓ SSL-verschlüsselt✓ direkt online abschließbar

Ein Rechtsstreit kann schnell mehrere Tausend Euro kosten – für Anwalt, Gericht, Gutachter und im Unterliegensfall auch die Gegenseite. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in den versicherten Bereichen und verschafft Ihnen so die Freiheit, Ihr Recht auch durchzusetzen.

Mit dem folgenden Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck erhalten Sie in wenigen Minuten eine Übersicht passender Tarife – kostenlos, unverbindlich und SSL-verschlüsselt. Auf Wunsch schließen Sie direkt online ab.

Was die Rechtsschutzversicherung übernimmt

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge – dazwischen stehen oft erhebliche Kosten: das Honorar des eigenen Anwalts, Gerichtskosten, Sachverständige und Zeugen, und im Unterliegensfall auch die Kosten der Gegenseite. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in den versicherten Leistungsarten bis zur vereinbarten Deckungssumme und verschafft Ihnen damit die Freiheit, berechtigte Ansprüche auch durchzusetzen – oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen.

Viele Tarife bieten darüber hinaus praktische Zusatzleistungen: telefonische Erstberatung durch Anwälte, Mediation als außergerichtliche Streitlösung oder die Prüfung von Verträgen und Dokumenten.

Die Bausteine im Überblick

BausteinTypische Streitfälle
PrivatrechtsschutzÄrger mit Online-Händlern, Streit mit der Versicherung, Schadensersatzforderungen, Steuerstreit vor dem Finanzgericht
BerufsrechtsschutzKündigung, Abmahnung, Streit ums Arbeitszeugnis oder ausstehenden Lohn
VerkehrsrechtsschutzUnverschuldeter Unfall, Streit mit der Werkstatt, Bußgeld- und Fahrverbotsverfahren
WohnrechtsschutzMieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Kündigung der Mietwohnung; für Eigentümer Streit rund um die selbst genutzte Immobilie

Die Bausteine lassen sich einzeln oder kombiniert abschließen – sinnvoll ist nur, was zur eigenen Lebenssituation passt. Wer kein Auto fährt, braucht keinen Verkehrsrechtsschutz; für Mieter in angespannten Wohnungsmärkten ist der Wohnrechtsschutz dagegen oft der wichtigste Baustein.

Wartezeiten: früh abschließen lohnt sich

Wichtig: Für viele Leistungsarten gilt eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten nach Vertragsbeginn – im Verkehrsrechtsschutz entfällt sie meist. Rechtsstreitigkeiten, die bereits laufen oder sich konkret abzeichnen, sind grundsätzlich nicht versicherbar. Wer den Vertrag erst abschließt, wenn der Konflikt schon da ist, geht leer aus.

Beitrag und Selbstbeteiligung

Der Beitrag hängt von den gewählten Bausteinen, der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung ab. Eine Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 bis 300 Euro je Rechtsfall senkt den Beitrag deutlich; manche Tarife reduzieren sie mit jedem schadenfreien Jahr oder verzichten bei Nutzung der Mediation ganz darauf. Achten Sie außerdem auf ausreichend hohe Deckungssummen und darauf, ob Strafkautionen als Darlehen und Auslandsschutz eingeschlossen sind.

Was der Rechtsschutz nicht abdeckt

Üblicherweise ausgeschlossen sind unter anderem Streitigkeiten rund um Hausbau und Baufinanzierung, vorsätzlich begangene Straftaten, Scheidungs- und Erbstreitigkeiten in den Grundbausteinen (teils als Zusatz oder Beratungsleistung versicherbar) sowie Auseinandersetzungen zwischen mitversicherten Personen desselben Vertrags. Ein genauer Blick in die Bedingungen zeigt, welcher Tarif zu Ihren Anforderungen passt – der Vergleich stellt die Unterschiede übersichtlich gegenüber.

Häufige Fragen

Wann kann ich die Rechtsschutzversicherung nutzen?
Nach Ablauf der Wartezeit – in der Regel drei Monate, im Verkehrsrechtsschutz meist ohne Wartezeit. Der Rechtsverstoß, um den es geht, muss nach Vertragsbeginn (und nach der Wartezeit) eingetreten sein.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Ja, das Recht auf freie Anwaltswahl ist gesetzlich verankert. Viele Versicherer vermitteln auf Wunsch zusätzlich spezialisierte Kanzleien aus ihrem Netzwerk.
Zahlt der Rechtsschutz auch, wenn ich den Prozess verliere?
Ja. Die Versicherung trägt bei einer Deckungszusage die versicherten Kosten unabhängig vom Ausgang – bei Niederlage einschließlich der Kosten der Gegenseite, soweit sie Ihnen auferlegt werden.
Sind Scheidung und Erbstreit versichert?
In den Standardbausteinen üblicherweise nicht. Viele Tarife bieten dafür eine anwaltliche Erstberatung, einige gegen Aufpreis erweiterte Leistungen im Familien- und Erbrecht.
Was bringt eine Selbstbeteiligung?
Sie senkt den laufenden Beitrag spürbar. Bei manchen Tarifen sinkt die Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren oder entfällt, wenn Sie zunächst eine Mediation nutzen.
Kann der Versicherer nach einem Rechtsfall kündigen?
Ja, wie in anderen Sparten haben beide Seiten nach einem Leistungsfall häufig ein Kündigungsrecht. Wer mehrere Fälle in kurzer Zeit meldet, muss mit einer Kündigung durch den Versicherer rechnen.
Noch mehr sparen? Alle Vergleichsrechner in der Übersicht – von Kfz bis Firmenversicherung.
Alle Vergleiche