Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eine private Rentenversicherung baut planbar eine Zusatzrente auf – wahlweise als klassische Police mit Garantien oder fondsgebunden mit höheren Renditechancen.
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Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil des früheren Einkommens – und dieser Anteil steht durch die demografische Entwicklung dauerhaft unter Druck. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, braucht in aller Regel zusätzliche Vorsorge. Die private Rentenversicherung ist dafür ein bewährtes Instrument: Sie wandelt planmäßiges Sparen in ein lebenslanges Zusatzeinkommen um – und nimmt Ihnen damit das Risiko ab, das eigene Vermögen zu überleben.
| Klassische Rentenversicherung | Fondsgebundene Rentenversicherung | |
|---|---|---|
| Anlage | Sicherungsvermögen des Versicherers | Fonds/ETFs nach Ihrer Wahl |
| Garantie | Garantierte Rente bzw. garantiertes Kapital plus Überschüsse | Je nach Tarif ohne oder mit Teilgarantie |
| Renditechance | Moderat | Höher, dafür Wertschwankungen |
| Geeignet für | Sicherheitsorientierte Sparer | Langfristsparer, die Marktchancen nutzen wollen |
Zwischen beiden Polen gibt es Hybridmodelle mit Teilgarantien. Grundsatz: Je länger der Anlagehorizont, desto eher lassen sich Schwankungen aushalten und Renditechancen nutzen.
Achten Sie auf den garantierten Rentenfaktor – er legt schon heute fest, wie viel Monatsrente Sie später je 10.000 Euro Kapital mindestens erhalten. Wichtig sind außerdem niedrige Effektivkosten, Flexibilität bei Zuzahlungen und Entnahmen, die Möglichkeit von Beitragspausen sowie Optionen wie Rentengarantiezeiten oder Hinterbliebenenschutz für die Auszahlphase. Bei Fondspolicen zählt zusätzlich eine breite, kostengünstige Fondsauswahl.
Zum Rentenbeginn wählen Sie in der Regel zwischen lebenslanger Monatsrente, (teilweiser) Kapitalauszahlung oder einer Kombination. Steuerlich ist die private Rentenversicherung in der Auszahlphase attraktiv: Die lebenslange Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt – je später der Beginn, desto kleiner der steuerpflichtige Anteil. Bei Kapitalauszahlung gelten die Regeln für Lebensversicherungen (u. a. hälftige Besteuerung der Erträge nach zwölf Jahren Laufzeit und ab Alter 62).