Riester-Rente vergleichen – staatliche Zulagen mitnehmen

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Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge: Der Staat unterstützt Sparer mit einer jährlichen Grundzulage und zusätzlichen Kinderzulagen; darüber hinaus können Beiträge steuerlich als Sonderausgaben wirken. Besonders für Familien mit Kindern und rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann sich das Modell lohnen.

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So funktioniert die Riester-Förderung

Die Riester-Rente ist eine privat abgeschlossene, staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: direkten Zulagen, die auf den Vertrag gezahlt werden, und einem möglichen zusätzlichen Steuervorteil, denn die Beiträge können bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Zum Rentenbeginn garantiert der Anbieter mindestens die Summe aus eigenen Beiträgen und Zulagen.

Zulagen und Mindesteigenbeitrag

Derzeit gelten folgende Werte: 175 Euro Grundzulage pro Jahr für jeden Förderberechtigten, dazu je Kind eine Kinderzulage von 300 Euro (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro), solange Kindergeld bezogen wird. Die volle Zulage erhält, wer inklusive Zulagen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt – mindestens jedoch den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen anteilig.

Rechenbeispiel (vereinfacht): Bruttoeinkommen im Vorjahr 40.000 Euro → 4 % = 1.600 Euro. Eine Mutter mit zwei nach 2008 geborenen Kindern erhält 175 + 300 + 300 = 775 Euro Zulagen und muss selbst nur 825 Euro im Jahr einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten.

Wer förderberechtigt ist

Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten sowie Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (etwa Kindererziehende). Ehepartner ohne eigenen Anspruch können über einen eigenen Vertrag mittelbar gefördert werden. Besonders lohnend ist Riester typischerweise für Familien mit Kindern und für Gutverdiener, bei denen der Steuervorteil greift.

Die Produktvarianten

Riester gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, als Fondssparplan, als Banksparplan (kaum noch angeboten) und als Wohn-Riester für die selbst genutzte Immobilie. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie ist der Aktienanteil begrenzt; umso wichtiger sind niedrige Kosten – sie unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich und entscheiden mit über die spätere Rente.

Auszahlung, Kritik und Reformdiskussion

Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente; zu Rentenbeginn können bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnommen werden. Die Leistungen sind im Alter voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Kritisiert werden vor allem die Kosten mancher Verträge und die renditedämpfende Vollgarantie; über eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge wird politisch diskutiert. Für Bestandsverträge gelten die vereinbarten Konditionen unverändert – gerade deshalb lohnt es sich, Kosten und Qualität der Anbieter genau zu vergleichen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Riester-Zulagen?
Derzeit 175 Euro Grundzulage pro Jahr, plus 300 Euro je Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder) während des Kindergeldbezugs. Voraussetzung ist der Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro jährlich.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente besonders?
Vor allem für Familien mit Kindern – die Kinderzulagen machen einen großen Teil der Einzahlung aus – sowie für Gutverdiener, die vom Sonderausgabenabzug profitieren. Entscheidend ist zudem ein Vertrag mit niedrigen Kosten.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag bei einem Anbieterwechsel?
Das angesparte Kapital kann auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen werden; dabei können Wechselgebühren und bei Versicherungen neue Abschlusskosten anfallen. Vorher rechnen lohnt sich.
Ist das Riester-Guthaben sicher?
Zu Rentenbeginn sind mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert. In der Grundsicherung im Alter gibt es zudem Freibeträge für private Vorsorge, sodass Riester-Renten nicht mehr voll angerechnet werden.
Wie wird die Riester-Rente besteuert?
Nachgelagert: In der Ansparphase sind Beiträge gefördert bzw. absetzbar, die spätere Rente ist dann voll einkommensteuerpflichtig – im Alter ist der persönliche Steuersatz allerdings meist niedriger als im Erwerbsleben.
Kann ich mir das Geld auch auf einmal auszahlen lassen?
Bis zu 30 Prozent des Kapitals sind zu Rentenbeginn als Einmalzahlung möglich, der Rest wird verrentet. Eine vollständige Auszahlung wäre eine schädliche Verwendung, bei der Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind.
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