Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge: Der Staat unterstützt Sparer mit einer jährlichen Grundzulage und zusätzlichen Kinderzulagen; darüber hinaus können Beiträge steuerlich als Sonderausgaben wirken. Besonders für Familien mit Kindern und rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann sich das Modell lohnen.
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Die Riester-Rente ist eine privat abgeschlossene, staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: direkten Zulagen, die auf den Vertrag gezahlt werden, und einem möglichen zusätzlichen Steuervorteil, denn die Beiträge können bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Zum Rentenbeginn garantiert der Anbieter mindestens die Summe aus eigenen Beiträgen und Zulagen.
Derzeit gelten folgende Werte: 175 Euro Grundzulage pro Jahr für jeden Förderberechtigten, dazu je Kind eine Kinderzulage von 300 Euro (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro), solange Kindergeld bezogen wird. Die volle Zulage erhält, wer inklusive Zulagen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt – mindestens jedoch den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen anteilig.
Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten sowie Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (etwa Kindererziehende). Ehepartner ohne eigenen Anspruch können über einen eigenen Vertrag mittelbar gefördert werden. Besonders lohnend ist Riester typischerweise für Familien mit Kindern und für Gutverdiener, bei denen der Steuervorteil greift.
Riester gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, als Fondssparplan, als Banksparplan (kaum noch angeboten) und als Wohn-Riester für die selbst genutzte Immobilie. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie ist der Aktienanteil begrenzt; umso wichtiger sind niedrige Kosten – sie unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich und entscheiden mit über die spätere Rente.
Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente; zu Rentenbeginn können bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnommen werden. Die Leistungen sind im Alter voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Kritisiert werden vor allem die Kosten mancher Verträge und die renditedämpfende Vollgarantie; über eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge wird politisch diskutiert. Für Bestandsverträge gelten die vereinbarten Konditionen unverändert – gerade deshalb lohnt es sich, Kosten und Qualität der Anbieter genau zu vergleichen.