Die Rürup-Rente (Basisrente) ist die staatlich geförderte Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Gutverdiener: Die Beiträge sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – seit 2023 zu 100 Prozent. Im Gegenzug wird das angesparte Kapital später als lebenslange Rente ausgezahlt.
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Die Rürup-Rente – offiziell Basisrente – wurde als steuerlich geförderte Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Freiberufler geschaffen, die weder gesetzlich rentenversichert noch riester-berechtigt sind. Sie steht aber jedem offen und ist auch für gutverdienende Angestellte und Beamte interessant, die ihren Sonderausgabenrahmen zusätzlich nutzen wollen. Wirtschaftlich ist sie das private Gegenstück zur gesetzlichen Rente: Kapitalaufbau in der Ansparphase, lebenslange Rente in der Auszahlphase.
Beiträge zur Basisrente sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar – seit 2023 zu 100 Prozent bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der jedes Jahr neu festgesetzt wird und für Zusammenveranlagte doppelt gilt (den aktuellen Wert nennt Ihnen der Rechner oder Ihr Steuerberater). Gerade bei hoher Steuerprogression finanziert das Finanzamt so einen erheblichen Teil der Vorsorge mit. Die spätere Rente wird dafür nachgelagert besteuert; der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
| Vorteile | Einschränkungen |
|---|---|
| Hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge | Kein Kapitalwahlrecht – Auszahlung nur als lebenslange Rente |
| Lebenslange, garantierte Rente | Nicht kündbar, nur beitragsfrei stellbar |
| Schutz des Guthabens in der Ansparphase vor Pfändung und grundsätzlich bei Bürgergeld-Bezug | Nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht frei vererbbar |
| Flexible Zuzahlungen – ideal bei schwankendem Einkommen | Hinterbliebenenschutz nur über Zusatzbausteine |
Wie bei der privaten Rentenversicherung gibt es die Basisrente klassisch mit Garantien oder fondsgebunden mit Kapitalmarktchancen – ohne die Riester-typische Vollgarantie kann der Aktienanteil hier hoch sein, was bei langen Laufzeiten für die fondsgebundene Variante spricht. Entscheidende Vergleichskriterien sind die Effektivkosten, der garantierte Rentenfaktor und die Flexibilität bei Zuzahlungen.
Im Todesfall verfällt das Kapital ohne Zusatzvereinbarung zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wer Partner oder Kinder absichern will, vereinbart eine Hinterbliebenenrente oder eine Beitragsrückgewähr in der Ansparphase – beides kostet Rendite, schafft aber Sicherheit. Alternativ lässt sich der Todesfallschutz oft günstiger über eine separate Risikolebensversicherung lösen.