Für Eigentümer ist das Haus meist der größte Vermögenswert – und die Wohngebäudeversicherung dessen wichtigste Absicherung. Sie zahlt, wenn das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört wird, bis hin zum kompletten Wiederaufbau zum Neuwert.
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Ein Wohnhaus ist für die meisten Eigentümer der mit Abstand größte Vermögenswert – und zugleich Sicherheit für die Baufinanzierung. Die Wohngebäudeversicherung schützt diese Substanz: Sie zahlt Reparaturen bis hin zum vollständigen Wiederaufbau zum Neuwert, wenn das Gebäude durch versicherte Gefahren beschädigt oder zerstört wird. Banken verlangen für die Finanzierung regelmäßig mindestens den Nachweis einer Feuerversicherung.
Versichert ist das Gebäude selbst mit allen fest verbundenen Bestandteilen – von der Heizungsanlage über Einbauküchen (je nach Tarif) bis zu fest verlegten Böden. Je nach Vertrag sind auch Nebengebäude, Garagen und Carports eingeschlossen.
| Gefahr | Typische Schäden |
|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion – inklusive Löschwasser- und Rußschäden |
| Leitungswasser | Rohrbruch im Mauerwerk, Frostschäden an Leitungen, undichte Heizkörper |
| Sturm (ab Windstärke 8) & Hagel | Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume auf dem Haus, zerstörte Dachfenster |
| Elementar (Zusatzbaustein) | Überschwemmung, Starkregen-Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben |
Starkregen kann jedes Grundstück treffen – auch fernab von Flüssen. Ohne Elementarbaustein bleibt der Eigentümer auf Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau sitzen; staatliche Hilfen sind freiwillig und nicht kalkulierbar. Für die meisten Lagen ist der Einschluss daher dringend zu empfehlen. In stark gefährdeten Zonen kann der Versicherer Risikozuschläge oder bauliche Auflagen (z. B. Rückstauklappen) verlangen.
Wichtige Qualitätsmerkmale sind der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (z. B. vergessene Kerze), die Mitversicherung von Ableitungsrohren auf dem Grundstück, ausreichende Summen für Aufräum- und Abbruchkosten sowie – je nach Objekt – der Einschluss von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Nebengebäuden. Der Beitrag richtet sich vor allem nach Wohnfläche bzw. Wohnflächenmodell, Bauartklasse, Baujahr, Ausstattung und Wohnort; die Versicherungssumme wird über den gleitenden Neuwert automatisch an die Baupreisentwicklung angepasst.
Die ordentliche Kündigung ist in der Regel mit dreimonatiger Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, Sonderkündigungsrechte bestehen etwa nach Beitragserhöhungen oder einem Schadenfall. Beim Immobilienverkauf geht die Versicherung kraft Gesetzes auf den Käufer über – dieser kann sie innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung kündigen und frei neu wählen. Gerade bei älteren Verträgen lohnt der Vergleich: Moderne Bedingungen leisten oft deutlich umfassender.