Wohngebäudeversicherung vergleichen – das Haus richtig schützen

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Für Eigentümer ist das Haus meist der größte Vermögenswert – und die Wohngebäudeversicherung dessen wichtigste Absicherung. Sie zahlt, wenn das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört wird, bis hin zum kompletten Wiederaufbau zum Neuwert.

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Warum die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist

Ein Wohnhaus ist für die meisten Eigentümer der mit Abstand größte Vermögenswert – und zugleich Sicherheit für die Baufinanzierung. Die Wohngebäudeversicherung schützt diese Substanz: Sie zahlt Reparaturen bis hin zum vollständigen Wiederaufbau zum Neuwert, wenn das Gebäude durch versicherte Gefahren beschädigt oder zerstört wird. Banken verlangen für die Finanzierung regelmäßig mindestens den Nachweis einer Feuerversicherung.

Versichert ist das Gebäude selbst mit allen fest verbundenen Bestandteilen – von der Heizungsanlage über Einbauküchen (je nach Tarif) bis zu fest verlegten Böden. Je nach Vertrag sind auch Nebengebäude, Garagen und Carports eingeschlossen.

Die versicherten Gefahren im Überblick

GefahrTypische Schäden
FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion – inklusive Löschwasser- und Rußschäden
LeitungswasserRohrbruch im Mauerwerk, Frostschäden an Leitungen, undichte Heizkörper
Sturm (ab Windstärke 8) & HagelAbgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume auf dem Haus, zerstörte Dachfenster
Elementar (Zusatzbaustein)Überschwemmung, Starkregen-Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben

Elementarschäden: der oft fehlende Baustein

Starkregen kann jedes Grundstück treffen – auch fernab von Flüssen. Ohne Elementarbaustein bleibt der Eigentümer auf Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau sitzen; staatliche Hilfen sind freiwillig und nicht kalkulierbar. Für die meisten Lagen ist der Einschluss daher dringend zu empfehlen. In stark gefährdeten Zonen kann der Versicherer Risikozuschläge oder bauliche Auflagen (z. B. Rückstauklappen) verlangen.

Worauf Sie im Tarif achten sollten

Wichtige Qualitätsmerkmale sind der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (z. B. vergessene Kerze), die Mitversicherung von Ableitungsrohren auf dem Grundstück, ausreichende Summen für Aufräum- und Abbruchkosten sowie – je nach Objekt – der Einschluss von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Nebengebäuden. Der Beitrag richtet sich vor allem nach Wohnfläche bzw. Wohnflächenmodell, Bauartklasse, Baujahr, Ausstattung und Wohnort; die Versicherungssumme wird über den gleitenden Neuwert automatisch an die Baupreisentwicklung angepasst.

Wechsel, Verkauf und Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist in der Regel mit dreimonatiger Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, Sonderkündigungsrechte bestehen etwa nach Beitragserhöhungen oder einem Schadenfall. Beim Immobilienverkauf geht die Versicherung kraft Gesetzes auf den Käufer über – dieser kann sie innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung kündigen und frei neu wählen. Gerade bei älteren Verträgen lohnt der Vergleich: Moderne Bedingungen leisten oft deutlich umfassender.

Häufige Fragen

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Finanzierende Banken verlangen jedoch praktisch immer mindestens eine Feuerversicherung als Sicherheit – und wirtschaftlich ist der Schutz für Eigentümer kaum verzichtbar.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Die Gebäudeversicherung deckt das Haus mit allen fest verbundenen Teilen, die Hausratversicherung das bewegliche Eigentum darin. Faustregel: Was beim Umzug mitkommt, ist Hausrat – was fest verbaut ist, gehört zum Gebäude.
Sind Schäden durch Starkregen versichert?
Nur mit dem Elementarbaustein. Der Standardschutz umfasst Leitungswasser, Sturm und Hagel – nicht aber Überschwemmung von außen oder Rückstau aus der Kanalisation.
Was passiert mit der Versicherung beim Hausverkauf?
Sie geht automatisch auf den Käufer über. Dieser hat ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung kündigen, um selbst einen passenden Tarif zu wählen.
Was bedeutet gleitender Neuwert?
Die Versicherungssumme wird laufend an die Entwicklung der Baupreise und Löhne angepasst. So bleibt der volle Wiederaufbau auch bei steigenden Baukosten versichert – der Beitrag verändert sich entsprechend mit.
Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Gute Tarife verzichten ganz oder bis zu hohen Grenzen auf die Kürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden – etwa der vergessenen Herdplatte. Bei einfachen Tarifen kann die Leistung sonst anteilig gekürzt werden.
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